Europäisches Grundgesetz für die digitale Welt
Abgesandte von Kommission, Rat und Parlament der Europäischen Union haben sich in der Nacht zum 23. April 2022 auf ein Wettbewerbsgesetz (DSA, Digital Services Act) geeinigt, berichtet die Süddeutsche Zeitung am frühen Morgen. Heise Online erklärt: ” Zu den erfassten digitalen Services gehören Vermittlungsdienste wie Internetprovider und Domain-Registrierstellen. Eingeschlossen sind auch soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube, Twitter und TikTok, E-Commerce-Anbieter sowie Cloud- und Webhoster. Ihre Pflichten variieren je nach Rolle, Größe und Auswirkungen. Für kleine Unternehmen sollen Ausnahmen gelten.” Ausführlich berichtet Zeit Online am 23.4.2022 über die wesentlichen Inhalte des DSA.