Potsdamer Forscher für Besteuerung von Grund und Boden
Um die zunehmend ungleiche Verteilung von Vermögen in Industriegesellschaften zu verringern, ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen, könnte ein Politikpaket aus Steuern auf Landbesitz und Erbschaften die optimale Lösung sein. Ein solches Maßnahmenpaket hätte gegenüber der Besteuerung von Unternehmen große Vorteile, wie eine neue Studie in der Zeitschrift International Tax and Public Finance feststellt. Es ist die erste Analyse, die den bisher vernachlässigten Faktor des Bodenwertes bei der Ungleichheit von Vermögen berücksichtigt. Der Grundbesitz ist auch deshalb von großem Interesse, da der Klimawandel die Bodenpreise und damit die Wohnkosten erhöhen könnte. In der Pressemitteilung im Informationsdienst Wissenschaften (22.3.2018, idw) heißt es weiter:
Eine Bodenwertsteuer hätte zwei wesentliche Wirkungen. Erstens wäre es ein Anreiz, Geld in produktives Kapital wie etwa die Industrie zu investieren, während Investitionen in Landbesitz weniger rentabel wären. Der Anstieg der produktiven Investitionen würde die Wirtschaftsleistung direkt erhöhen. Zweitens würden Bodenwertsteuern – die nur auf dem Wert von Grundstücken beruhen und den Wert von Gebäuden außer Acht lassen – zu einer effizienteren Landnutzung führen. Das Leerstehen von ungenutzten Grundstücken würde durch die Bodenwertbesteuerung dazu führen, dass der Eigentümer Geld verliert. Damit würde der Bau von Wohnungen attraktiver, was zur Linderung der Wohnungsnot beitragen könnte.
Gastbeitrag von Hans-Jochen Vogel in der Süddeutschen Zeitung im November 2017: Die verdrängte Herausforderung der steigenden Baulandpreise
Auszug aus Blätter für deutsche und internationale Politik, Oktober 2017, von Heribert Prantl : Berlin – ohne Grund und Boden
Weil aber Grund und Boden endlich ist, muss Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes – „Eigentum verpflichtet“ – hier unendlich schwer wiegen. Ich bin deshalb der Meinung, dass Grundstücke von der öffentlichen Hand an privat gar nicht veräußert werden dürfen – öffentlicher Grund und Boden darf, aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen, an privat nur per Erbbaurecht vergeben werden. Es geht um Bodenreform. Keinem anderen Thema wird schon so lange Unaufschiebbarkeit attestiert, seit über 120 Jahren. Und kein anderes Thema wird schon so lange aufgeschoben. Dabei liegt das Ziel auf der Hand: Bodenhaltung muss teuer werden, Landbanking darf nicht immer noch attraktiver werden. Und die dafür erforderlichen Mittel, nämlich Bodenwertsteuern, sind nicht die Vorstufe des Kommunismus, sondern die Verwirklichung des Grundgesetzes. In der Bayerischen Verfassung steht ein Artikel, den die CSU nicht gern zitiert und den sie schon gar nicht in praktische Politik übersetzt. Dort heißt es in Artikel 161 Absatz 1: „Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen überwacht. Missbräuche sind abzustellen.“ Und Absatz 2 fügt hinzu: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- und Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ Schöner und klarer kann man es eigentlich nicht sagen. Auf das Wohl der Allgemeinheit kommt es an bei der städtischen Boden- und Immobilienpolitik. Ohne diesen Unter- und Überbau, den man auch öffentliche Verantwortung nennen könnte, gibt es keine gute Liegenschaftspolitik.